Maschinenrichtlinie: Warum Betriebsanleitungen digital sein sollten

Papier ist geduldig – wir nicht

Die Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG) ist eine der Grundlagen für den freien Warenaustausch in der EU. Sie finden darin verbindliche Regeln für die Sicherheit von Maschinen. Ein Aspekt ist die Gestaltung von Betriebsanleitungen. Allerdings fehlen klare Vorgaben zur Form, in der diese Unterlagen bereitzustellen sind: auf Papier oder elektronisch. Um sich vor möglichen Sanktionen zu schützen, wählen die Hersteller notgedrungen die Papierform. Muss das so bleiben?

Was beinhaltet die Maschinenrichtlinie?

Im Artikel 5 formuliert die Maschinenrichtlinie die Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsschäden. Außerdem regelt die Richtlinie, wie die Hersteller rechtsverbindlich nachweisen, dass ihre Maschinen alle Anforderungen erfüllen (Konformitätsbewertungsverfahren). Der Nachweis ist die Grundlage für die Konformitätserklärung des Herstellers. Spezielle Vorgaben bestimmen den Umgang mit dem CE-Kennzeichen (CE-Konformitätskennzeichnung), an dem der ordnungsgemäße Zustand der Maschine erkennbar ist.

Die Sicherheitsbetrachtungen begleiten den gesamten Werdegang der Maschine. Bereits bei der Konstruktion sollen vorhersehbare Gefahrenquellen ausgeschlossen werden. Restrisiken sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Montage-, Betriebs- und Instandhaltungsanleitungen müssen alle notwendigen Informationen enthalten, die dem Nutzer den sicheren Umgang mit der Maschine ermöglichen.

Um die Hersteller bei dieser Aufgabe zu unterstützen, enthält die Maschinenrichtlinie im Anhang 1 eine ausführliche Zusammenstellung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die in die Konstruktion und den Bau von Maschinen einfließen sollen. Im Punkt 1.7 des Anhangs finden Sie Vorgaben zu Informationen einschließlich Betriebsanleitungen. Dort steht unter anderem die Forderung, dass jeder Maschine eine Betriebsanleitung beiliegen muss. „Beiliegen“ legt die Annahme nahe, dass die Papierform gemeint ist. Weitere Hinweise zur Form suchen Sie vergeblich.

Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Bei der Umsetzung der Forderungen unterstützt Sie der Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Planen Sie für die Beschäftigung damit etwas Zeit ein. Der Leitfaden ist 528 Seiten lang. Der § 255 sagt zur Form der Betriebsanleitung aus, dass der allgemeine Konsens in der Papierform besteht, weil nicht vorausgesetzt werden kann, dass jeder Nutzer Zugang zu elektronischen Betriebsanleitungen hat. Er sieht es aber als hilfreich an, zusätzlich zur Papierform eine digitale Variante ins Netz zu stellen.

Ein anderer Ansatz spielt mit der Überlegung, nur die sicherheitsbezogenen Informationen in Papierform zur Verfügung zu stellen und die anderen digital. Wo soll die Grenze verlaufen, die eine Zuordnung von Sicherheitshinweisen zur Maschine zulässt?

Sind Betriebsanleitungen in Papierform zeitgemäß?

Betriebsanleitung Print vs. Digital

Die Maschinenrichtlinie wurde von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt. In der BRD erfolgte das durch das Produktsicherheitsgesetz und die Maschinenverordnung. Explizit fordert die Richtlinie im Artikel 23 wirksame, verhältnismäßige und abschreckende innerstaatliche Sanktionen bei Verstößen. Die Hersteller von Maschinen sind auch deshalb an möglichst praxistauglichen Vorgaben interessiert. Dazu gehört der nachvollziehbare Wunsch, elektronische Bedienungsanleitungen zuzulassen und rechtsverbindliche Regeln dafür festzulegen.

Gründe für elektronische Betriebsanleitungen

Kann es sein, dass Sie gerade im Netz unterwegs sind? Warum Rufen Sie uns nicht an, um eine ausgedruckte Version des Artikels zu bestellen? 😉

Weitere Gründe für digitale Betriebsanleitungen sind:

  • Beseitigung von Widersprüchen zur in der EU angestrebten Digitalisierung des Binnenmarktes
  • rechtssichere Umsetzung digitaler Lösungen
  • Erhöhung der Nachhaltigkeit durch Vermeidung von Papiermüll
  • Erhöhung der Sicherheit durch Nutzung von Suchfunktionen und interaktive Bedienerführung
  • Unterstützung der Barrierefreiheit (Schriftvergrößerung, Vorlesefunktion)
  • zusätzliche Hilfestellungen (Onlinehilfe, Tutorials, Links zu weiterführenden Informationen, Vereinfachung der Ersatzteilbestellung)
  • Erhöhung der Flexibilität (ortsunabhängig verfügbar, verschiedene Sprachen verfügbar, Betriebsanleitungen von zugekauften Bestandteile besser integrierbar)
  • Förderung digitaler Zukunftstechnologien (AR-Brillen, digitale Trainingsmodelle in VR, Fernwartung)

Diese und weitere Gründe haben den Arbeitskreis 113 der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (DKE AK 113) veranlasst, ein Positionspapier auszuarbeiten, das Politiker auf das Problem aufmerksam macht und zu einer Lösung bewegt.

Überarbeitung der Maschinenrichtlinie: Positionspapier des DKE AK 113.0.4

Zurzeit wird die Maschinenrichtlinie überarbeitet. Diesen Zeitpunkt nutzt der Arbeitskreis, seine Forderungen zur „Klärung des Einsatzes der digitalen Betriebsanleitung“ einzubringen. Nach der ausführlichen Darlegung der Gründe erklären die Mitwirkenden, in welchen konkreten Bereichen Regelungsbedarf besteht.

Neben der in bestimmten Bereichen angebrachten Papierform, könnten Betriebsanleitungen

  • in Form von mitgelieferten elektronischen Speichermedien (DVD, USB-Stick)
  • über einen RFID-Chip eingebettet
  • über QR-Codes oder Barcodes zum Download
  • in die Mensch-Maschine-Schnittstelle der Maschinensteuerung integriert

bereitgestellt werden. Die Maschinenrichtlinie fordert, dass die Betriebsanleitung vor der Inbetriebnahme für den Nutzer verfügbar ist. Deshalb muss der Hersteller absichern, dass der Nutzer auf die Informationen zugreifen kann.

Welche Form ist nun die geeignete? Bei dieser Entscheidung stehen vor allem zwei Dinge im Vordergrund: die Zielgruppe des Produktes und die konkrete Nutzungssituation. Die überarbeitete Maschinenrichtlinie müsste also regeln, wie die Eignung, die Verfügbarkeit und die Darstellbarkeit der Betriebsanweisung sichergestellt werden sollen, damit alle Anwender den bestmöglichen Nutzen aus ihr ziehen können.

Status Quo und Ausblick

digitale betriebsanleitung

Ein Hersteller von Maschinen für den privaten Gebrauch kann schwer voraussehen, wo sein Produkt letztlich zum Einsatz kommt. Er muss demzufolge andere Maßstäbe ansetzen als der Hersteller von komplexen Maschinen für die Industrie, für die konkrete vertragliche Vereinbarungen getroffen werden.

Noch sehen sich beide genötigt, zusammen mit der Maschine eine Betriebsanleitung auf Papier zu liefern. Das ist für kleinere Maschinen mit einem übersichtlichen Einsatzbereich eine durchaus praktizierbare Variante. Für Maschinen und Anlagen mit vielfältigen Funktionen und einem hohen Potential an verbleibenden Risiken, die dem Gebrauch von Fachleuten vorbehalten sind, sind ausgedruckte Betriebsanleitungen aber einfach nur unpraktisch. Das ergibt sich schon durch den immensen Umfang der erforderlichen Informationen. Den Nutzern und den Herstellern dieser Maschinen soll die überarbeitete Maschinenrichtlinie zu mehr Effektivität im Arbeitsalltag verhelfen.

Der Vorstoß des Arbeitskreises richtet sich auf den Klärungsbedarf im Zusammenhang mit der Zulässigkeit und der Gestaltung von elektronischen Betriebsanleitungen. Wo es angemessen ist, wird es aber auch künftig gedruckte Formen geben.

Bildquellen: Pixabay, Pexels

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