Ob Kuscheltier, Wasserkocher, Medizin-Implantat oder Maschine: Wer hierzulande ein Produkt auf den Markt bringen möchte, das unter eine EU-Richtlinie fällt, benötigt zwingend eine Konformitätserklärung. Denn sowohl Hersteller als auch Importeure und Händler sind verpflichtet, nur sichere Produkte auf den europäischen Binnenmarkt zu bringen.
Doch Richtlinien ändern sich, werden angepasst und aktualisiert. Und schon ist die Verwirrung perfekt. Was besagt das CE-Kennzeichen? Welche Produkte fallen darunter? Wie erhält man es? Und worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen der EG und EU Konformitätserklärung? Wir bringen Licht ins Dunkel.
Was ist eine Konformitätserklärung?
Bei der Konformitätserklärung handelt es sich um die schriftliche Bestätigung des Herstellers, EU-Bevollmächtigten oder Importeurs, dass er bei der Herstellung des Produkts die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit, Gesundheit und den Umweltschutz eingehalten hat. Entspricht das Produkt den Richtlinien, darf es das CE-Zeichen tragen. Dabei handelt es sich nicht um ein Qualitätssiegel, sondern vielmehr um eine Art „Reisepass“ für den freien Warenverkehr im europäischen Wirtschaftsraum.
CE steht für „Conformité Européenne“ – also für europäische Konformität. Hat das Produkt eine EG oder EU Konformitätserklärung und damit die CE-Kennzeichnung, darf es in jedem Mitgliedstaat der EU betrieben und vermarktet werden.
Welche Produkte benötigen eine Konformitätserklärung?
Zu den Produkten, die eine Konformitätserklärung benötigen, gehören unter anderem Druckgeräte, Maschinen, Spielzeug, Messgeräte und Funkanlagen. Jedes dieser Geräte unterliegt einer eigenen Richtlinie, welche die Voraussetzungen der Konformität definiert.
Maschine ist nicht gleich Maschine – sie unterscheiden sich in zwei Arten:
- Vollständige Maschinen: Sie sind auf ihre bestimmungsgemäße Verwendung bezogen voll funktionsfähig, wenn sie nur noch mit einer Energieversorgung verbunden werden müssen. Ist dies der Fall, wird eine CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung benötigt.
- Unvollständige Maschinen: Sie erfüllen noch keine bestimmte Funktion und sind meist für den Einbau in andere Maschinen vorgesehen. Ihnen muss bei der Auslieferung daher eine Einbauerklärung beigelegt werden. Dabei handelt es sich um eine rechtliche Aussage, dass die unvollständige Maschine alle relevanten Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt.
EG oder EU Konformitätserklärung – welche ist nun die richtige?
Welche Erklärung die richtige ist, hängt vom Datum ab, an dem die zugehörige Richtlinie veröffentlicht wurde. Hintergrund ist der Vertrag von Lissabon, der die Grundlage für die Umbenennung der Europäischen Gemeinschaft (EG) in die Europäische Union (EU) im Jahr 2011 bildete. Infolgedessen änderte sich die Bezeichnung der EG-Konformitätserklärung in EU-Konformitätserklärung. Alle Erklärungen, die nach 2011 veröffentlicht wurden, tragen die neue Bezeichnung mit dem Kürzel EU, während ältere Erklärungen noch den Anhang EG enthalten.
Die Maschinenrichtlinie aus dem Jahr 2006 wurde noch nach EG-Richtlinien erstellt und bedarf daher nach wie vor einer EG Konformitätserklärung. Sie hat dieselbe Gültigkeit wie eine EU Konformitätserklärung.
Eine EU Konformitätserklärung ist also immer dann vonnöten, wenn sich die Vorschriften für das Produkt nach der aktuell gültigen EU-Verfassung richten. In der Praxis ist dies jedoch nicht immer so klar. Denn in vielen Fällen gelten mehrere Vorschriften zur CE-Kennzeichnung. Verwirrend wird die Lage für Hersteller vor allem dann, wenn eine Vorschrift nach der EU-Verfassung gilt und eine nach dem EG-Vertrag.
Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Maschinen Funksignale zur Kommunikation senden oder empfangen können. Damit unterliegen sie sowohl der klassischen Maschinenrichtlinie nach EG-Richtlinie als auch der Funkanlagenrichtlinie nach EU-Bestimmung. EG oder EU Konformitätsklärung? Oder sogar beides? Das ist hier die Frage!
Die Antwort lautet: Da alle EG-Richtlinien zum gemeinsamen Rechtsbestand der EU gehören, kann der Hersteller eine EU Konformitätserklärung abgeben. Diese deckt alle Vorschriften ab.
Wie erhält ein Produkt seine CE-Kennzeichnung / Konformitätserklärung?
Für die Kennzeichnung und Erklärung gilt ein mehrstufiges Verfahren. Zunächst muss der Hersteller die spezifischen Anforderungen für das jeweilige Produkt ermitteln und prüfen, ob es diese erfüllt. In einigen Richtlinien – etwa bei Maschinen, die als besonders gefährlich eingestuft werden – schreibt der Gesetzgeber das Mitwirken eines unabhängigen Prüf- und Zertifizierungsinstituts wie dem TÜV vor. Ist dies der Fall, muss die unabhängige Stelle beauftragt werden, um das Produkt zu testen. Andernfalls übernimmt dies der Hersteller selbst.
Sind alle Anforderungen erfüllt, darf der Hersteller die EG oder EU Konformitätserklärung verfassen und das Siegel eigenverantwortlich am Produkt anbringen. Sobald er die Konformitätserklärung unzeichnet, übernimmt er die Verantwortung für die Konformität seines Produkts. Wichtig: Die Erklärung muss ausgestellt werden, bevor das Produkt in Europa auf den Markt gebracht wird.
Die Konformitätserklärung muss für zehn Jahre ab dem Datum des Inverkehrbringens des Produkts aufbewahrt werden, sofern die geltenden CE-Richtlinien keine andere Dauer vorsehen. Sie ist Teil der Technischen Dokumentation und sollte jederzeit greifbar sein für den Fall, dass eine Aufsichtsbehörde sie sehen möchte. Können Hersteller oder Importeure diesen Nachweis nicht erbringen, kann die Marktaufsichtsbehörde die Veröffentlichung des Produkts untersagen.
EG oder EU Konformitätserklärung – was gehört hinein?
In eine EG oder EU Konformitätserklärung gehören alle relevanten Informationen, die die jeweiligen Richtlinien vorsehen. Dazu zählen:
- Name und vollständige Geschäftsadresse des Herstellers oder des Bevollmächtigten
- Seriennummer, Modell- oder Typenidentifikation, um das Produkt zurückverfolgen zu können
- Erklärung, dass der Hersteller die volle Verantwortung übernimmt
- gegebenenfalls Name, Anschrift und Identifikationsnummer der Stelle, die das Verfahren zur Konformitätsbewertung durchgeführt hat
- alle relevanten Rechtsvorschriften, Normen und Industriestandards, denen das Produkt entspricht
- Name und Unterschrift des Herstellers
- Datum, an dem die Deklaration ausgegeben wurde
Hersteller können für jede Richtlinie eine eigene Erklärung erstellen. Alternativ können sie sie in einer einzigen Konformitätserklärung bündeln.
Laut dem New Legislative Framework (NLF), dem Rechtsrahmen zur Vermarktung von Produkten, können Hersteller ein Dossier zusammenstellen, das alle EU und EG Konformitätserklärungen enthält und durch ein gemeinsames Deckblatt als Einheit kenntlich gemacht wird. Dies gilt jedoch nur als Übergangslösung. Empfohlen wird, alle Konformitätsaussagen des Herstellers in einer Erklärung zusammenzufassen.
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