Die wichtigsten Fakten zur neuen Ökodesign-Richtlinie

„Was lange hält, bringt kein Geld!“ – Finden Sie den Spruch genauso unverschämt wie wir? Und haben Sie sich auch schon einmal darüber geärgert, dass sich defekte Geräte häufig nur schwer reparieren lassen und Reparaturen oft teurer sind als Neuanschaffungen? Dann werden Sie sich über die neue Ökodesign-Richtlinie freuen. Sie hat das Ziel, dass Produkte künftig leichter zu reparieren sind und länger genutzt werden können. Das soll dafür Energie einsparen und Treibhausgase verringern.

Die erste Ökodesign-Richtlinie trat bereits im Jahr 2009 in Kraft. Sie löste die bis dahin geltende Richtlinie 2005/32/EG zur verbesserten Energieeffizienz und allgemeinen Umweltverträglichkeit von Elektrogeräten ab. Seit dem 1. März 2021 gibt es nun eine neue Version von der Europäischen Kommission. Was die Ökodesign-Richtlinie für Unternehmen bedeutet und welche Änderungen mit der Überarbeitung in Kraft treten, klären wir im Folgenden.

Was ist die Ökodesign-Richtlinie?

Die Richtlinie 2009/125/EG hat die etwas sperrige Überschrift „Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte“. Wesentlich handlicher ist dagegen die Kurzfassung: Ökodesign Richtlinie. Sie soll bewirken, dass die Auswirkungen von Maschinen, Geräten und Bauelementen auf die Umwelt so gering wie möglich sind.

Das heißt, sie sollen Ressourcen und Energie einsparen und die Freisetzung umweltschädlicher Stoffe reduzieren. Und zwar während des gesamten Lebenszyklus eines Produktes, der folgende Stadien umfasst:

  • Rohstoffgewinnung
  • Produktion
  • Installierung
  • Nutzung
  • Wartung und Instandhaltung
  • Stillsetzung
  • Entsorgung
  • alle Transporte innerhalb des Lebenszyklus
Illustration aller Schritte einer idealen Kreislaufwirtschaft im Sinne der Ökodesign-Richtlinie
Schema einer Kreislaufwirtschaft

Die zu erwartenden Umweltauswirkungen eines Produktes stehen fest, sobald der Bauplan fertiggestellt ist. Deshalb müssen alle relevanten Faktoren in die Konstruktion einfließen. Den Rahmen dafür bildet die Ökodesign-Richtlinie. Sie ist die Basis für die Anforderungen an spezifische Produktgruppen, die sich möglichst selbstregulierend herausbilden sollen. Bleibt das aus, sollen entsprechende Richtlinien und Verordnungen erlassen werden.
Derartige Maßnahmen sind vor allem für energieverbrauchsrelevante Produkte vorgesehen, von denen in der Europäischen Union jährlich mehr als 200.000 Stück verkauft werden, und bei denen große Unterschiede in der Umweltverträglichkeit vorhanden sind.

Was versteht die Ökodesign-Richtlinie unter energieverbrauchsrelevanten Produkten?

Doch bevor wir tiefer einsteigen, sollten wir zunächst klären, was genau energieverbrauchsrelevante Produkte eigentlich sind. Dabei handelt es sich um Gegenstände, die durch Energie angetrieben werden oder den Verbrauch von Energie beeinflussen. Zur ersten Kategorie gehören zum Beispiel Geräte mit einem Netzstecker oder Tankstutzen. In die zweite Kategorie fallen dagegen Bauelemente zur Wärmedämmung, zur Reduzierung von Reibungsverlusten oder zur Verringerung des Warmwasserverbrauchs, wie beispielsweise Duschköpfe.

Was bedeutet die Ökodesign-Richtlinie konkret für Unternehmen?

Umweltgerechte Gestaltung

Die Ökodesign-Richtlinie fordert, im Rahmen der Konstruktion für alle Phasen des Lebenszyklus eines Produktes, folgende Einflussfaktoren abzuschätzen:

  • Verbrauch an Ressourcen (Material, Wasser) und Energie
  • Immissionen in die Umwelt (Luft, Wasser, Boden)
  • physikalische Umweltbelastungen (Lärm, Schwingungen, Strahlung, elektromagnetische Felder)
  • Menge entstehender Abfallstoffe und ihre Verwertung (Wiederverwendung, Recycling, Endlagerung)
Illustration einer auf die Ökodesign-Richtlinie ausgelegten Recyclinganlage

Vergleiche mit führenden Erzeugnissen der entsprechenden Produktgruppe und dem Stand der Technik sollen aufzeigen, wo sich Verbesserungsmöglichkeiten ergeben. Das heißt: Wo lassen sich Umweltbelastungen verringern und die Produktlebensdauer verlängern? Indikatoren dafür sind:

  • garantierte Mindestlebensdauer
  • Mindestzeitraum für die Lieferbarkeit von Ersatzteilen
  • Möglichkeit von Reparaturen
  • modularer Aufbau, der eine Nachrüstung ermöglicht

Bereitstellung von Informationen für die Nutzer

In der Ökodesign-Richtlinie ist vorgesehen, dass die Hersteller den Anwendern mithilfe von QR-Codes auf den Geräten Informationen über die Umweltverträglichkeit der Herstellung und über eine umweltschonende Nutzung zur Verfügung stellen. Somit ist jeder Nutzer selbst in der Lage, Produkte untereinander zu vergleichen und sich bewusst für umweltfreundliche und langlebige Geräte zu entscheiden. Das ist auch die Grundlage für eine mögliche Selbstregulierung, bei der die Hersteller ein wirtschaftliches Interesse für die umweltgerechte Gestaltung ihrer Erzeugnisse entwickeln.

Die erforderlichen Informationen umfassen:

  • Umweltaspekte der Herstellung
  • Energieverbrauch während der Nutzung
  • Menge und Art benötigter Betriebsstoffe
  • Menge und Art von Abfallstoffen während des Betriebs
  • Zeitraum, in dem Ersatzteile lieferbar sind
  • Möglichkeiten der Nachrüstung
  • Vorgaben für umweltfreundliche Installation und Nutzung
  • Wartungshinweise für die Verlängerung der Lebensdauer
  • Reparaturanleitungen
  • Hinweise zur Entsorgung

Neue Verordnungen und Labels für Elektrogeräte

Am 1. Oktober 2019 hat die Europäische Kommission in Brüssel zehn Verordnungen für folgende Produktgruppen angenommen, für die seit dem 1. März 2021 neue Bestimmungen gelten:

Energielabel entsprechend der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG

Bei den acht erstgenannten Verordnungen handelt es sich um Überarbeitungen geltender Vorschriften, die beiden letztgenannten sind erstmals Gegenstand entsprechender Rechtsakte. Neu ist zudem: Die Verordnungen enthalten neben Vorschriften für die Energieeffizienz erstmals auch Angaben zur Reparabilität.

Hinzu kommt: Künftig müssen Hersteller sieben bis zehn Jahre lang Ersatzteile für ihre Geräte zur Verfügung stellen. Diese Teile müssen mit allgemein verfügbaren Werkzeugen wechselbar sein und spätestens 15 Arbeitstage nach der Bestellung geliefert werden.

Auch die bisherigen Energielabels für Kühlschrank und Co. haben März 2021 ein Redesign erhalten. Statt der bisherigen „+“-Klassen werden Geräte künftig in Kategorien von A bis G eingeteilt.

Wie werden Ökodesign-Anforderungen festgelegt?

Die Ökodesign-Richtlinie unterscheidet zwischen allgemeinen und spezifischen Ökodesign Anforderungen. Grundlage ist deshalb der Begriff „ökologisches Profil“. Damit sind die messbaren physikalischen Größen gemeint, mit denen sich der Verbrauch sowie die Freisetzung von Energie und Stoffen während des gesamten Lebenszyklus eines Produktes beschreiben lassen. Wenn sich die Anforderungen auf das komplette ökologische Profil beziehen, sind sie allgemein.

Wird nur ein bestimmter Umweltaspekt betrachtet (z.B. Energieverbrauch im Leerlauf, Kühlwasserbedarf bei Volllast), dann handelt es sich um eine spezifische Ökodesign-Anforderung. Hier lassen sich Grenzwerte für bestimmte Produktgruppen festlegen.

Der Anhang I der Ökodesign-Richtlinie beschäftigt sich mit der Festlegung allgemeiner Ökodesign Anforderungen, die für Produkte, Informationen und Hersteller bestehen. Der Anhang II beschreibt dagegen die Methode, mit der Grenzwerte für die spezifischen Anforderungen an eine Produktgruppe ermittelt werden.

Wie gelingt die Konformitätserklärung für die Ökodesign-Richtlinie?

Ganz unabhängig davon, wo sie hergestellt wurden, gelten die Ökodesign-Maßnahmen für alle auf dem Binnenmarkt angebotenen Produkte. Auch die neue Ökodesign-Richtlinie verlangt – wie alle anderen europäischen Rechtsvorschriften für Produkte – eine Konformitätserklärung. Darin bestätigt der Hersteller oder ein Beauftragter, dass das auf den Markt gebrachte Erzeugnis alle Ökodesign Anforderungen erfüllt. Ersichtlich wird das für den Nutzer durch die CE Kennzeichnung auf dem Typenschild.

Die CE Kennzeichnung muss einer späteren Überprüfung standhalten. Deshalb müssen die Hersteller Unterlagen erarbeiten und aufbewahren, mit denen sie die Rechtmäßigkeit nachweisen können. Im Anhang IV der Ökoverordnung finden Sie eine Anleitung für die Konformitätsbewertung, die ein geeignetes Managementsystem beschreibt. Es enthält unter anderem eine Übersicht über die erforderlichen Angaben zum Produkt. Die benötigten Unterlagen umfassen:

  • Eine allgemeine Produktbeschreibung, einschließlich der vorgesehenen Verwendung
  • die Ergebnisse einer Analyse der Umweltauswirkungen
  • das ökologische Profil
  • die ermittelten Werte für die Ökodesign-Anforderungen sowie ihre Beurteilung
  • Angaben zu angewendeten europäischen Normen oder anderen Mitteln, die die Erfüllung der Anforderungen sicherstellen
  • umweltrelevante Gestaltungsmerkmale des Produktes (Ökodesign Parameter aus Anlage I der Ökodesign-Richtlinie)

Was bedeutet das für die Technische Dokumentation?

Die Technische Dokumentation trägt zur Erfüllung der Ökodesign-Richtlinie bei, indem sie die Unterlagen für die Konformitätserklärung und die Information für die Anwender über die umweltrelevanten Aspekte eines Erzeugnisses erstellt. Anwender profitieren von den Vergleichsmöglichkeiten und vor allem von langlebigen, reparaturfähigen Produkten. Hersteller profitieren von einer hohen Akzeptanz auf dem Markt. Und die Umwelt profitiert von all dieser positiven Energie. Sozusagen eine Win-Win-Win-Situation.

Bildquellen:

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