Maschinenumbau? Aber sicher!

Seit Ausbruch des Corona-Virus gibt es keine ruhige Minute mehr. Produkte wie Desinfektionsmittel und Schutzausrüstung, aber auch Systeme aus der Lagerlogistik zur Förderung und Verpackung von Produkten sind gefragter denn je. Um kurzfristig Kapazitäten in der Produktion zu erhöhen, ist es manchmal sinnvoll, eine Anlage umzubauen. Doch auch ein Maschinenumbau – sei es in Krisenzeiten oder darüber hinaus – erfordert immer eine umfassende Technische Dokumentation. Wir erklären, worauf Sie dringend achten sollten und stehen Ihnen bei Fragen zur Seite – schnell und unkompliziert!

Die aktuelle Lage stellt viele Unternehmen vor eine schwierige Situation, die nicht wenigen als unlösbar erscheint und eine ungewisse Zukunft bedeutet. Während für einige das Leben stillzustehen scheint und ein Großteil der produzierenden Betriebe seine Aktivitäten enorm drosseln oder gar stoppen musste, hat die Krise für andere Firmen genau den gegenteiligen Effekt: Produkte wie Desinfektionsmittel, Beatmungsgeräte oder auch Handling Systeme für die Lagerlogistik wie Stapler und Anbaugeräte, Förder- und Verpackungstechnik werden dieser Tage dringender denn je benötigt. Ihre Nachfrage ist nahezu explodiert.

Viele Unternehmen fahren daher ihre Produktion hoch und modifizieren dafür teilweise ihre Maschinen. Die Anforderungen an einen Maschinenumbau sollten Sie jedoch in der Eile nicht aus den Augen verlieren. Die von der EU und der Regierung aufgestellten Rahmenbedingungen an die Maschinensicherheit gelten nach wie vor.

Überholte und modifizierte Maschinen müssen bei der Benutzung sicher sein und alle geltenden Anforderungen an das Produktsicherheitsgesetz vollständig erfüllen.

Bei einer reinen Überholung der Maschine – auch wenn sie sehr umfangreich ist – ist keine erneute CE-Kennzeichnung erforderlich.

Darunter fallen die einfache Neulackierung einer Maschine, die Durchführung von Wartungs- und Routinewartungsarbeiten, der Austausch von Motoren oder Teilen wie Schutzvorrichtungen durch im Wesentlichen identische neue Teile. Selbst der Austausch ursprünglich sicherheitskritischer Teile durch neuere, qualitativ hochwertigere Teile stellt keine wesentliche Änderung dar.

Wann ist beim Maschinenumbau eine neue Dokumentation erforderlich?

Prinzipiell muss jede Änderung in der Technischen Dokumentation festgehalten werden, die Sie an einer Maschine vornehmen.

CNC-Maschine Sicherheit

Wenn Sie Änderungen an der Konstruktion, Funktion oder Sicherheit einer Maschine oder einer Baugruppe von Maschinen vornehmen, müssen Sie den Umfang dieser Veränderungen beurteilen. Je nachdem, wie umfangreich die Umbauten an der Maschine sind, kann es passieren, dass sie als komplett neue Maschine angesehen wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine einst manuelle Maschine ab sofort per Computer (CNC) gesteuert wird. Dann sind alle bisherigen Konformitätserklärungen und CE-Siegel nicht mehr gültig und müssen für die Technische Dokumentation neu erstellt werden.

Die Frage, die Sie sich also beantworten müssen, lautet: Haben Sie an der Maschine „wesentliche Veränderungen“ vorgenommen?

Was ist eine „wesentliche Veränderung“ beim Maschinenumbau?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Jahr 2015 ein Interpretationspapier veröffentlicht, das die „wesentliche Veränderung“ in Bezug auf Maschinen erläutert. Es besagt unter anderem:

„Jede Veränderung an einer Maschine, unabhängig ob gebraucht oder neu, die den Schutz der Rechtsgüter des ProdSG beeinträchtigen kann, z.B. durch Leistungserhöhungen, Funktionsänderungen, Änderung der bestimmungsgemäßen Verwendung (wie durch Änderung der Hilfs-, Betriebs- und Einsatzstoffe, Umbau oder Änderungen der Sicherheitstechnik), ist zunächst im Hinblick auf ihre sicherheitsrelevante Auswirkungen zu untersuchen. Dies bedeutet, es in jedem Einzelfall zu ermitteln, ob sich durch die Veränderung der (gebrauchten) Maschine neue Gefährdungen ergeben haben oder ob sich ein bereits vorhandenes Risiko erhöht hat. […]“

Daraus ergeben sich drei Szenarien:

  1. Sie haben Veränderungen an der Maschine vorgenommen, die keine Auswirkungen auf die Sicherheit haben. Dies ist etwa der Fall, wenn Sie nur ein defektes Teil durch ein gleichwertiges ersetzen. Es liegt keine neue Gefährdung oder Erhöhung des vorhandenen Risikos vor. Die Maschine ist auch nach dem Umbau weiterhin sicher.
  2. Sie haben Veränderungen vorgenommen, die Auswirkungen auf die Sicherheit der Maschine haben, etwa ein zusätzliches Schutzgitter angebracht. Auch wenn diese möglicherweise keine Gefährdung, sondern mehr Schutz bringen, handelt es sich um einen Maschinenumbau. Die Sicherheitsmaßnahmen können jedoch weiterhin als ausreichend angesehen werden.
  3. Es liegt eine neue Gefährdung oder eine Erhöhung des vorhandenen Risikos vor. Die bisherigen Schutzmaßnahmen reichen nicht mehr aus. Die Maschine gilt nach dem Umbau nicht mehr als sicher. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Maschine durch den Umbau ihre Funktion ändert, wenn neue Stoffe darin verarbeitet werden oder wenn sie leistungsfähiger wird und sich ihre Geschwindigkeit, Kraft, Temperatur oder ihr Druck erhöhen.

Was ist jetzt zu tun?

Im ersten Szenario gilt die Maschine nach dem Umbau weiterhin als sicher. Es genügt, die Veränderungen in der Technischen Dokumentation, also der Gebrauchsanleitung oder ähnlichem festzuhalten.

Für das zweite Szenario ist neben der Technischen Dokumentation auch eine neue Risikobeurteilung notwendig.

Technische DOkumentation Maschinenrichtlinie

Ermitteln Sie dafür alle durch den Maschinenumbau entstehenden Gefährdungen und wägen Sie in der Risikobeurteilung ab, ob zusätzliche Maßnahmen nötig sind. Berücksichtigen Sie auch die Schnittstellen der Maschine und alle anderen denkbaren Verwendungsarten wie die Reinigung und vorhersehbare Fehlanwendungen. Passen Sie das Sicherheitskonzept der neuen Situation an und rüsten Sie gegebenenfalls Ihre Sicherheitstechnik entsprechend aktueller Richtlinien nach. Bedenken Sie: Was einst als sicher galt, kann heute als Risiko gelten.

Haben Sie alle wichtigen Punkte zusammengetragen, aktualisieren Sie Ihre Risikobeurteilung entsprechend geltender Normen und schon kann die Maschine wieder in Betrieb gehen.

Das dritte Szenario erfordert über die Dokumentation und Risikobeurteilung hinaus auch eine neue Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.

Für die Konformitätsbewertung müssen Sie nur die Teile und Systeme neu bewerten, die durch den Maschinenumbau betroffen sind. Alle nicht betroffenen Teile brauchen keine neue Konformitätsbewertung. Die Bewertung dessen, was nicht betroffen ist, sollten Sie dennoch in die technische Akte aufnehmen.

Bildquellen: Pixabay

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